Verpackungsformatverbote nach Anhang V
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen die in Anhang V aufgeführten Verpackungsformate nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden — einschließlich SUP-Sammelpackungen/Multipack-Außenverpackungen, SUP-Verpackungen für unverarbeitetes Obst oder Gemüse unter 1,5 kg, SUP-HORECA-Einweg-Einzelportionen und SUP-Einzelportionen für Hotelartikel (Art. 25).