Clear PET bottle, HDPE flip cap, PP wrap label
Korpus, Verschluss, Etikett, Tinte, Lack, Klebstoff — jeder physische Bestandteil der Verpackung. PPWR Anhang II berechnet die Recyclingfähigkeit aus diesem Graphen, nicht aus einem einzelnen Material.
| # | Typ | Material | Polymer / Sorte | Gewicht | Rezyklat % | Farbe | Trennbarkeit | Lieferant | Substanzen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Korpus | Kunststoff | rPET | 22 g | 30% | clear | Durch Recycler | — | — |
| 2 | Verschluss | Kunststoff | HDPE | 2 g | 0% | white | Durch Verbraucher | — | — |
| 3 | Etikett | Kunststoff | PP | 0.6 g | 0% | blue | Durch Recycler | — | — |
| 4 | Tinte | Andere | UV-LED | 0.4 g | — | mixed | Nicht trennbar | — | — |
Artikel 5 verbietet ab dem 12. August 2026 absichtlich zugesetzte PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen, die auf den EU-Markt gebracht werden. Diese Karte verknüpft den SKU-Status mit der Zusammensetzung je Komponente und prüft, ob eine Konformitätserklärung Artikel 5 abdeckt.
Keine Komponente deklariert PFAS.
Durch eine gültige DoC abgedeckt
Jede Zeile unten ist ein PPWR-Artikel, dessen DoC-Abdeckung für diese SKU fehlt, teilweise vorhanden, abgelaufen oder abgelehnt ist. Schließen Sie sie, indem Sie die richtige Konformitätserklärung hochladen (oder die zugrunde liegenden SKU-Daten korrigieren).
Alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen einen Recyclingfähigkeits-Grenzwert erreichen: Klasse C (≥ 70 %) ab dem 1. Januar 2030, Klasse B (≥ 80 %) ab dem 1. Januar 2038. Klasse A (≥ 95 %) ist der Designstandard.
Die harmonisierte Methodik nach Artikel 6(4) wird bis zum 12. Februar 2027 erwartet — die heutige Klasse ist unsere bestmögliche Heuristik.
Kunststoffverpackungen müssen ab dem 1. Januar 2030 einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat enthalten, mit einer Verschärfung im Jahr 2040.
Eine gültige DoC pro SKU ist ab dem 12. August 2026 verpflichtend. Sie muss den Marktüberwachungsbehörden zehn Jahre lang zur Verfügung stehen.
Für jeden Mitgliedstaat, in dem Sie Verpackungen in Verkehr bringen, müssen Sie (oder Ihr bevollmächtigter Vertreter nach Artikel 45) im nationalen EPR-System registriert sein.