PPWR Compliance-Checkliste für Importeure und Distributoren: Artikel 39 DoC und August 2026
Einleitung
Wenn Sie verpackte Produkte in die EU importieren oder sie über EU-Mitgliedstaaten vertreiben, legt die PPWR Ihnen als „Importeur" oder „Distributor" spezifische Pflichten auf. Diese Checkliste bietet einen schrittweisen Aktionsplan, um sicherzustellen, dass Sie alle Compliance-Anforderungen vor dem 12. August 2026 erfüllen.
Was ist ein Importeur im Sinne der PPWR?
Unter der PPWR ist ein Importeur jede Person, die Verpackungen oder Produkte mit Verpackungen aus einem Drittland (nicht-EU) erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Als Importeur haben Sie spezifische rechtliche Verantwortlichkeiten:
- Verpackungskonformität sicherstellen: Sie müssen überprüfen, dass alle importierten Verpackungen den PPWR-Anforderungen entsprechen, bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden
- Konformitätserklärungen (DoC) beschaffen und aufbewahren: Sie müssen für jeden Verpackungstyp und jede Produktlinie eine gültige DoC besitzen
- Für EPR registrieren: Registrieren Sie sich beim nationalen EPR-System jedes Mitgliedstaats, in dem Sie verkaufen
- Compliance-Dokumentation bereitstellen: Stellen Sie nachgelagerten Kunden (Einzelhändlern, Distributoren) Kopien der DoCs und Konformitätsnachweise zur Verfügung
Schritt 1: Verpackungsportfolio prüfen (jetzt bis Juni 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Erstellen Sie ein vollständiges Inventar aller Verpackungstypen und SKUs, die Sie derzeit importieren oder vertreiben
- Dokumentieren Sie für jede Verpackung:
- SKU und Produktname
- Verpackungsmaterial (Kunststoff, Karton, Glas, Metall usw.)
- Verpackungsgewicht pro Einheit
- Lieferant/Hersteller: Name und Land
- Jährliche Absatzmengen in der EU
- Absatzländer
- Priorisieren Sie Verpackungen nach Volumen (höchstes Volumen zuerst) — konzentrieren Sie Ihre Compliance-Bemühungen auf die oberen 80% Ihres Absatzes
- Kennzeichnen Sie alle Verpackungen, die möglicherweise nicht recyclingfähig sind oder gefährliche Stoffe enthalten (PFAS, Quecksilber usw.)
Werkzeuge und Ressourcen:
- Verwenden Sie eine Tabelle oder Datenbank zur Portfolio-Verfolgung (mit Spalten für SKU, Material, Gewicht, Lieferant, Mengen, Länder)
- Prüfen Sie Ihre Lieferantendokumentation — viele Verpackungslieferanten haben bereits DoC-Entwürfe oder Compliance-Daten verfügbar
Schritt 2: Konformitätserklärungen (DoCs) von Lieferanten anfordern (April–Juli 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Kontaktieren Sie alle Verpackungslieferanten und fordern Sie eine formelle Konformitätserklärung für jeden Verpackungstyp an
- Geben Sie an, dass die DoC den Anforderungen von PPWR Artikel 39 und Anhang VIII entsprechen muss
- Fordern Sie folgende Informationen in der DoC an:
- Verpackungsbeschreibung und SKU
- Recyclingfähigkeitsklasse (Anhang II Tabelle 3: A, B, C) mit Berechnungsmethode
- Rezyklatanteil nach Materialart
- Bestätigung, dass die Verpackung die Gewichtsgrenzen einhält (falls zutreffend)
- Erklärung, dass keine verbotenen Stoffe (PFAS, Quecksilber, Cadmium, Blei) absichtlich hinzugefügt wurden
- REACH-Konformitätserklärung
- Unterschrift und Datum des Lieferanten
- Setzen Sie eine Frist für die Lieferanten zur Bereitstellung der DoCs (z. B. 31. Juli 2026) — warten Sie nicht bis August
- Eskalieren Sie bei Lieferanten, die langsam reagieren, an die Geschäftsleitung — dies ist eine kritische Compliance-Frist
Vorlage für die Lieferantenkommunikation:
Sehr geehrte/r [Lieferantenname], wir bereiten uns auf die Einhaltung der EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) vor, die ab dem 12. August 2026 gilt. Wir benötigen eine Konformitätserklärung (DoC) für alle uns gelieferten Verpackungen. Bitte stellen Sie die beigefügte DoC-Vorlage ausgefüllt, unterschrieben und datiert bis zum [Datum] bereit. Die DoC muss die Recyclingfähigkeitsklasse, den Rezyklatanteil, Stofferklärungen und die REACH-Konformität enthalten. Falls Sie diese nicht bereitstellen können, müssen wir möglicherweise alternative Verpackungen beschaffen.
Schritt 3: Recyclingfähigkeitsklassen bewerten (Mai–Juli 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Prüfen Sie die in den DoCs der Lieferanten angegebenen Recyclingfähigkeitsklassen — die Klassen sollten A, B, C, D oder E sein
- Falls ein Lieferant keine Klasse angeben kann, beauftragen Sie ein Drittprüflabor mit einer Recyclingfähigkeitsbewertung
- Erstellen Sie eine Übersichtstabelle aller Ihrer Verpackungen mit zugewiesenen Klassen:
- Klasse A: Beste (≥95% Recyclingeffizienz)
- Klasse B: Gut (85–94%)
- Klasse C: Befriedigend (70–84%)
- Unterhalb der Klasse-C-Schwelle (<70%): im PPWR als nicht recyclingfähig behandelt — muss bis 1. Jan. 2030 ausgemustert werden (Artikel 6, Anhang II Tabelle 3)
- Identifizieren Sie alle Verpackungen unterhalb der Klasse-C-Schwelle — beginnen Sie mit der Planung einer Ausmusterungs- oder Upgrade-Strategie
Kosten für die Klassenbewertung:
- Wenn der Lieferant die Klasse bereitstellt: In der Regel kostenlos (möglicherweise Verifizierung erforderlich)
- Wenn Drittprüfung erforderlich: Rechnen Sie mit 500–2.000 EUR pro Verpackungstyp
- Budget für 10–20 Prüfbewertungen, wenn Sie ein vielfältiges Verpackungsportfolio haben
Schritt 4: Rezyklatanteil-Angaben verifizieren (Juni–Juli 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Fordern Sie von Lieferanten Dokumentationen an, die den Rezyklatanteil für jedes Verpackungsmaterial belegen
- Für PET-Kunststoff fordern Sie an:
- Lieferantenzertifikat über den Rezyklatanteil (z. B. 30% rPET)
- Massenbilanz-Dokumentation des Recyclingkunststoff-Anbieters
- Drittverifizierung (ISO 14855 oder gleichwertig)
- Fordern Sie für Aluminium und Glas ähnliche Dokumentationen an
- Bewahren Sie alle Dokumentationen in einer zentralen Compliance-Akte auf — Sie müssen diese Nachweise auf Anfrage den Behörden vorlegen können
- Machen Sie keine Rezyklatanteil-Angaben, die Sie nicht verifizieren können. Falsche Angaben können zu Bußgeldern und Produktbeschlagnahmen führen.
Schritt 5: Auf verbotene Stoffe prüfen (April–Juni 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Fordern Sie von Lieferanten die Bestätigung an, dass Verpackungen absichtlich keine der folgenden Stoffe enthalten:
- PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelkontaktmaterialien
- Quecksilber, Cadmium, Blei, sechswertiges Chrom in Druckfarben oder Beschichtungen
- Eingeschränkte Phthalate in flexiblen Kunststoffen (bei Lebensmittelkontakt)
- Falls Lieferanten dies nicht bestätigen können, beauftragen Sie unabhängige Labortests (PFAS-Gehalt, Schwermetallanalyse)
- Kennzeichnen Sie alle nicht konformen Verpackungen zur sofortigen Ersetzung oder Reformulierung
- Budget für zusätzliche Tests: 300–1.000 EUR pro Test
Schritt 6: Bei EPR-Systemen registrieren (Juni–August 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Identifizieren Sie alle EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie verpackte Produkte auf den Markt bringen
- Recherchieren Sie für jedes Land das nationale EPR-System:
- Systemname und Kontaktinformationen
- Registrierungsfrist (die meisten erfordern eine Registrierung 3–6 Monate vor dem ersten Verkauf)
- Berichtsanforderungen (jährliche oder vierteljährliche Mengen nach Materialart)
- Gebührenstruktur (pro Tonne oder pro Kilogramm Verpackung)
- Gebührenmodulation nach Recyclingfähigkeitsklasse
- Schließen Sie die Registrierungsanträge für jedes Land bis Juli 2026 ab — warten Sie nicht bis August
- Bereiten Sie Mengendaten (in kg oder Tonnen) der auf den Markt gebrachten Verpackungen in jedem Land nach Materialart vor:
- Kunststoff (getrennt nach Typ: PET, HDPE, LDPE, PP usw.)
- Papier/Karton
- Glas
- Aluminium
- Stahl
- Holz
- Sonstige
- Budget für EPR-Gebühren:
- Typischerweise 1–10 EUR pro Tonne Verpackung, je nach Klasse und Land
- Verpackung Klasse A: niedrigste Gebühren
- Verpackung Verpackungen unterhalb der Klasse C: höchste Gebühren (Anreiz zum Auslaufen)
- Für einen Distributor mit 1.000 Tonnen/Jahr an Kunststoffverpackungen: geschätzt 5.000–15.000 EUR jährlich
Wichtige EPR-Systeme für die Registrierung:
- Deutschland: Der Grüne Punkt oder ZSVR
- Frankreich: Citeo
- Italien: CONAI
- Spanien: Ecoembalajes
- Polen: PRCOP, PZWSH, EE
- Niederlande: VDD
- Belgien: Be.Verpakt
- Portugal: VALORPACK
Tipp: Nutzen Sie eine EPR-Management-Plattform oder einen Berater für die länderübergreifende Registrierung — die Komplexität ist hoch.
Schritt 7: Lieferketten- und Kundenkommunikation aktualisieren (Juni–August 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Informieren Sie alle Kunden (Einzelhändler, Distributoren), dass Sie ab dem 12. August 2026 PPWR-konform sind
- Stellen Sie Kunden Kopien der DoCs für alle von Ihnen gelieferten Verpackungen zur Verfügung
- Erstellen Sie ein einfaches Zusammenfassungsdokument für jedes Produkt mit:
- Recyclingfähigkeitsklasse
- Prozentsatz des Rezyklatanteils
- Eventuelle Gewichts-/Materialbeschränkungen
- Konformitätserklärung
- Richten Sie einen Prozess ein, um DoCs zu verfolgen und zu aktualisieren, wenn Lieferanten überarbeitete Versionen herausgeben
- Kommunizieren Sie Änderungen an Lieferanten (z. B. wenn Sie Verpackungen auf Klasse A aufwerten)
Schritt 8: Kennzeichnungsänderungen vorbereiten (Juli–August 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Prüfen Sie die PPWR-Anforderungen an die Verpackungskennzeichnung:
- Alle Verpackungen müssen die Materialzusammensetzung anzeigen
- Anweisungen zur getrennten Sammlung müssen klar und harmonisiert sein
- Sortieranweisungen müssen sichtbar sein
- Klären Sie mit Lieferanten, ob sie Etiketten aktualisieren, um den neuen harmonisierten Kennzeichnungsregeln zu entsprechen
- Falls Etiketten nicht aktualisiert werden, bestellen Sie konforme Etiketten beim Lieferanten (planen Sie 4–6 Wochen Produktionszeit ein)
- Testen Sie neue Etiketten an Musterexemplaren, um sicherzustellen, dass sie korrekt angezeigt werden und alle Anforderungen erfüllen
Schritt 9: Digitalen Produktpass (DPP) planen – 12. August 2028 (jetzt planen)
Maßnahmen (in 2026):
- Beachten Sie, dass der DPP ab dem 12. August 2028 erforderlich ist (14 Monate nach August 2026)
- Der DPP muss enthalten:
- Verpackungszusammensetzung
- Recyclingfähigkeitsklasse
- Prozentsatz des Rezyklatanteils
- Sortieranweisungen
- Link zur Konformitätserklärung
- Die meisten DPPs werden über einen QR-Code auf der Verpackung zugänglich sein
- Beginnen Sie Gespräche mit Verpackungslieferanten über die QR-Code-Integration
- Evaluieren Sie DPP-Plattformen (einige sind bereits verfügbar, andere in Entwicklung)
Schritt 10: Pfandsystem (DRS) vorbereiten – 1. Januar 2029
Maßnahmen (Planung in 2026):
- Wenn Sie Getränke in der EU vertreiben oder verkaufen, beachten Sie, dass DRS ab dem 1. Januar 2029 verpflichtend wird
- Beginnen Sie mit der Überwachung Ihrer Mitgliedstaaten bezüglich DRS-Umsetzungsdetails
- Bereiten Sie sich vor auf:
- Pfandkennzeichnung der Behälter
- Rücknahmelogistik für zurückgegebene Behälter
- Registrierung bei nationalen DRS-Stellen
- Mögliche erhöhte Verpackungskosten (Pfandverbindlichkeiten)
Schritt 11: Ihr Team schulen (Juni–August 2026)
Erforderliche Maßnahmen:
- Führen Sie Schulungen durch für:
- Einkaufsteam: Verständnis der DoC-Anforderungen, Klassendefinitionen
- Supply-Chain-Team: Nachverfolgung der Compliance-Dokumentation, Verwaltung von Lieferantenänderungen
- Vertriebsteam: Kommunikation der Konformität an Kunden, Bereitstellung von DoCs auf Anfrage
- Compliance-/Qualitätsteam: Pflege der Aufzeichnungen, Verwaltung von Audits
- Erstellen Sie ein einfaches internes Compliance-Handbuch (2–5 Seiten), das die wichtigsten PPWR-Anforderungen zusammenfasst
- Dokumentieren Sie Ihren Compliance-Prozess (wer macht was, wann, wie werden Aufzeichnungen geführt)
Schritt 12: Compliance vor dem 12. August 2026 überprüfen
Erforderliche Maßnahmen:
- Führen Sie im Juli 2026 ein internes Compliance-Audit durch:
- Alle Verpackungen haben eine gültige DoC: ✓ oder ✗
- Recyclingfähigkeitsklassen zugewiesen: ✓ oder ✗
- Rezyklatanteil dokumentiert: ✓ oder ✗
- Erklärungen zu verbotenen Stoffen: ✓ oder ✗
- EPR in allen Ländern registriert: ✓ oder ✗
- Etiketten aktualisiert: ✓ oder ✗
- Kunden-DoCs vorbereitet: ✓ oder ✗
- Identifizieren Sie eventuelle Lücken und beheben Sie diese sofort
- Dokumentieren Sie das Audit und bewahren Sie die Aufzeichnungen mindestens 10 Jahre auf
Zusammenfassung der Compliance-Checkliste
| Aufgabe | Frist | Verantwortlich | Status |
|---|---|---|---|
| Verpackungsportfolio prüfen | 30. Juni 2026 | Einkauf | Ausstehend |
| DoCs von Lieferanten anfordern | 15. Juli 2026 | Einkauf | Ausstehend |
| Recyclingfähigkeitsklassen bewerten | 31. Juli 2026 | Qualität/Compliance | Ausstehend |
| Rezyklatanteil-Angaben verifizieren | 31. Juli 2026 | Einkauf | Ausstehend |
| Auf verbotene Stoffe prüfen | 31. Juli 2026 | Qualität | Ausstehend |
| Bei EPR-Systemen registrieren | 31. Juli 2026 | Compliance | Ausstehend |
| Lieferkettenkommunikation aktualisieren | 5. August 2026 | Vertrieb/Compliance | Ausstehend |
| Etikettenaktualisierungen abschließen | 10. August 2026 | Einkauf/Marketing | Ausstehend |
| Internes Team schulen | 31. Juli 2026 | Compliance | Ausstehend |
| Vorab-Compliance-Audit durchführen | 5. August 2026 | Compliance | Ausstehend |
Kostenschätzung
Einmalige Einrichtungskosten (2026):
- Recyclingfähigkeitsprüfung (falls erforderlich): 5.000–20.000 EUR
- Stoffprüfung (PFAS, Schwermetalle): 2.000–10.000 EUR
- EPR-Registrierung und Einrichtung: 3.000–8.000 EUR
- Schulung und Dokumentation: 1.000–3.000 EUR
- Etikettenaktualisierungen und Produktion: 5.000–20.000 EUR
- DPP-Planung/Plattformauswahl: 2.000–10.000 EUR
Geschätzte einmalige Gesamtkosten: 18.000–71.000 EUR
Laufende jährliche Kosten:
- EPR-Gebühren: 5.000–50.000 EUR (je nach Volumen und Klassen)
- DoC-Pflege und Lieferantenkommunikation: 1.000–3.000 EUR
- Compliance-Auditing und Berichterstattung: 2.000–5.000 EUR
Geschätzte laufende jährliche Gesamtkosten: 8.000–58.000 EUR
Zentrale Erkenntnisse für Importeure und Distributoren
- DoCs sind nicht verhandelbar: Sie müssen für jeden Verpackungstyp bis zum 12. August 2026 gültige, vollständige DoCs besitzen
- Auch Lieferanten sind verantwortlich: Wenn ein Lieferant fehlerhafte oder unvollständige DoCs bereitstellt, haftet er — stellen Sie sicher, dass Sie verifizieren
- EPR ist komplex und kostspielig: Registrieren Sie sich frühzeitig und budgetieren Sie laufende Gebühren in mehreren Ländern
- Verpackungen unterhalb der Klasse C jetzt ausmustern: Warten Sie nicht bis 2029–2030 — wechseln Sie 2026 auf Klasse A/B
- DPP kommt 2027: Beginnen Sie mit der Planung Ihrer QR-Code- und Digitaler-Produktpass-Strategie
- Die Durchsetzung ist streng: Nichteinhaltung kann zu Produktbeschlagnahmen und Bußgeldern führen — nehmen Sie dies ernst