PPWR-Compliance in Polen: NFOŚiGW, das neue REP-Gesetz und die Verpackungsabgabe 2026
PPWR-Compliance in Polen: NFOŚiGW, das neue ROP-Gesetz & die Verpackungsabgabe 2026
Polen ist einer der größten Verpackungsmärkte Mitteleuropas und ein wichtiger Produktionsstandort für Marken, die den EU-Markt beliefern. Im Jahr 2026 sehen sich polnische Hersteller und Importeure einer doppelten Disruption gegenüber: der direkten Anwendung der Verordnung (EU) 2025/40 (der PPWR) ab dem 12. August 2026 und einer vollständigen Reform des nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung durch das neue Gesetz über Verpackungen und Verpackungsabfälle (das „ROP-Gesetz"), das die PPWR-Anforderungen umsetzt und einem einzigen staatlich kontrollierten Systembetreiber die Verwaltung der Herstellerbeiträge überträgt.
Dieser Leitfaden erläutert, wie die PPWR das neue polnische Rahmenwerk überlagert, was sich am 1. Januar 2026 und am 12. August 2026 ändert, und was Marken, Importeure, Drucker und Konfektionäre, die Verpackungen auf dem polnischen Markt in Verkehr bringen, jetzt tun müssen.
Polens neues EPR-(ROP-)Gesetz: Eine Revolution auf dem Verpackungsmarkt
Nach jahrelangen Verzögerungen und Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission hat das polnische Parlament 2025 sein neues Ustawa o opakowaniach i odpadach opakowaniowych (Gesetz über Verpackungen und Verpackungsabfälle) verabschiedet. Das Gesetz setzt die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie um, richtet das nationale Regime an der Verordnung (EU) 2025/40 aus und führt erstmals eine verpflichtende Verpackungsabgabe (opłata opakowaniowa) ein, die direkt an die Staatskasse zu entrichten ist.
Das Gesetz tritt in zwei Wellen in Kraft: Die wesentlichen Übergangsbestimmungen und die Verpackungsabgabe gelten ab dem 1. Januar 2026, während der Großteil des neuen Regimes der Erweiterten Herstellerverantwortung am 12. August 2026 startet — abgestimmt auf das Hauptanwendungsdatum der PPWR. Die vollständige EPR-Betriebsfähigkeit — mit detaillierten Berichtspflichten, Ökomodulation und Prüfungskontrollen — wird schrittweise bis 2028 eingeführt.
Ein staatlich geführtes Einzel-PRO-Modell
Anders als der deutsche Markt mit seinen Dualsystemen oder das französische CITEO-Modell schafft Polens neues ROP-Gesetz einen einzigen staatlichen Systembetreiber: den Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW — Narodowy Fundusz Ochrony Środowiska i Gospodarki Wodnej). NFOŚiGW erhebt Verpackungsabgaben, finanziert die kommunale Sammlung und berichtet an das Ministerium für Klima und Umwelt. Die privaten „Verwertungsorganisationen", die zuvor um Herstellerkunden konkurrierten (Rekopol, Interseroh, Eko Cykl und andere), übernehmen künftig eine koordinierende, keine kommerzielle Rolle.
Die Verpackungsabgabe (Opłata Opakowaniowa)
Der zentrale Mechanismus des ROP-Gesetzes ist eine Verpackungsabgabe je Kilogramm, die von demjenigen zu entrichten ist, der die Verpackung erstmals auf dem polnischen Markt in Verkehr bringt — in der Regel der Markeninhaber, Importeur oder Hersteller des verpackten Produkts. Die Abgabe wird schrittweise eingeführt, um den Kostenschock für die polnische Industrie abzufedern:
| Zeitraum | Abgabenhöhe | Pflichten der Hersteller |
|---|---|---|
| 1. Jan. 2026 – 11. Aug. 2026 | ~8 % des Zielwerts (Übergang) | Meldung der Verpackungsmengen Q2 und Q4; Zahlung der Übergangsabgabe; Fortführung bestehender Rekopol-/Interseroh-Verträge |
| 12. Aug. 2026 – 31. Dez. 2027 | ~20 % des Zielwerts | Vollständige Registrierung bei NFOŚiGW; quartalsweise Berichterstattung; erste PPWR-DoC erforderlich |
| Ab 1. Jan. 2028 | 100 % des Zielwerts (ökomoduliert) | Ökomodulation auf Basis der PPWR-Klassen A–E; vollständige EPR-Betriebsfähigkeit; Gebührenrabatte für Rezyklateinsatz |
Die genauen Sätze werden jährlich per Ministerialerlass festgesetzt. Das Klimaministerium hat Ausgangssätze von rund 0,005 PLN je Verpackung für 2026 angekündigt, die bis 2028 ansteigen. Die Abgaben sind ökomoduliert: Verpackungen der Klassen A und B gemäß PPWR werden langfristig geringere Abgaben anziehen, während Verpackungen der Klassen D und E (ab 1. Januar 2030 verboten) vor dem Verbot mit Strafzuschlägen belastet werden.
Wie die PPWR das polnische ROP-Gesetz überlagert
Da die PPWR eine Verordnung und keine Richtlinie ist, gilt sie unmittelbar ohne polnische Umsetzung. Das ROP-Gesetz ersetzt die PPWR nicht — es ergänzt sie. Polnische Unternehmen müssen beiden Regimen gleichzeitig nachkommen.
- Schwermetallverbot (1. Jan. 2026):Bereits in Kraft — Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom müssen zusammen unter 100 mg/kg bleiben (PPWR Artikel 5 & Anhang II)
- PFAS-Verbot in lebensmittelkontaktierenden Verpackungen (12. Aug. 2026): Betrifft polnische Fleischverarbeiter, Backwarenhersteller und Pizzakarton-Drucker — ein sehr großer Teil des mitteleuropäischen Verpackungsmarkts
- Recyclingfähigkeitsklassen A–E (12. Aug. 2026): Jede SKU muss eine zugewiesene Klasse auf Basis der Bewertungskriterien aus Anhang II erhalten. Klassen D/E ab 1. Januar 2030 verboten; nur Klassen A und B ab 2038
- Konformitätserklärung (Artikel 39): Verpflichtende schriftliche DoC je Verpackungseinheit — das ROP-Gesetz ersetzt diese Pflicht nicht, auch wenn die NFOŚiGW-Registrierung separat erfolgt
- Digitaler Produktpass (28. Aug. 2027): QR-Code mit Verlinkung auf standardisierte DPP-Daten und Sortierhinweisen auf Polnisch
- Mindestrezyklatanteile (1. Jan. 2030): PET lebensmittelkontaktierend 30 %, PET nicht-kontaktierend 35 %, andere Kunststoffe 10 % — bis 2040 auf 50 % in den meisten Kategorien ansteigend
Polen-spezifische Besonderheiten
Pfandsystem (System Kaucyjny)
Polens Pfandsystem für Getränkebehälter trat am 1. Oktober 2025 in Kraft und umfasst PET-Flaschen bis 3 Liter, Mehrwegglasflaschen bis 1,5 Liter und Aluminiumdosen bis 1 Liter. Einzelhändler mit Verkaufsflächen über 200 m² sind zur Rücknahme verpflichtet. Dieses System existiert vor der PPWR, wird aber auf das Ziel der Verordnung von 90 % getrennter Erfassung von Einwegkunststoffflaschen bis 2029 (Artikel 43 PPWR) angerechnet.
Polnische Kunststoffsteuer und SUP-Abgabe
Polen führte 2024 eine gesonderte Abgabe auf Einwegkunststoffprodukte (SUP-Abgabe) ein, die von der ROP-Verpackungsabgabe zu unterscheiden ist. Betreiber in der Gastronomie und im Einzelhandel zahlen 0,20–0,25 PLN je Plastikbecher oder -behälter, der an Endverbraucher verkauft wird. Diese SUP-Abgabe bleibt in Kraft und wird nicht in das ROP-Gesetz integriert — was bedeutet, dass Betreiber im E-Commerce-Lebensmittellieferdienst und im HORECA-Bereich drei überlagernde Kostenschichten tragen können: SUP-Abgabe, ROP-Verpackungsabgabe und PPWR-Compliance-Kosten.
Vollzug: GIOŚ und Zoll
Der Główny Inspektorat Ochrony Środowiska (GIOŚ — Hauptinspektion für Umweltschutz) ist Polens primäre Marktüberwachungsbehörde für die PPWR. Der polnische Zoll (Krajowa Administracja Skarbowa) prüft eingehende Verpackungen an der Grenze und hält ab dem 12. August 2026 Sendungen ohne gültige DoC zurück. Bußgelder nach dem ROP-Gesetz können bis zu 1.000.000 PLN je Verstoß betragen; PPWR Artikel 68 verlangt zudem Sanktionen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sind — bei schwerwiegenden Fällen bis zu 4 % des EU-Umsatzes.
Compliance-Fahrplan für Unternehmen auf dem polnischen Markt
Phase 1 — Jetzt bis Dezember 2025 (dringend)
- Verpackungsinventur durchführen — jede auf dem polnischen Markt in Verkehr gebrachte SKU mit Materialzusammensetzung, Gewicht und Lieferant erfassen
- Schwermetall-Compliance prüfen — Lieferantenzertifikate einholen, die Pb + Hg + Cd + Cr(VI) < 100 mg/kg belegen (bereits verpflichtend)
- PFAS-haltige lebensmittelkontaktierende Verpackungen identifizieren und vor August 2026 mit der Reformulierung beginnen
- Auf NFOŚiGW-Registrierung vorbereiten — das Online-Portal öffnet Anfang 2026
Phase 2 — Januar 2026 bis August 2026
- Bei NFOŚiGW registrieren und die Übergangsverpackungsabgabe zahlen
- PPWR-Recyclingfähigkeitsklassen (A–E) jeder Verpackungseinheit zuweisen
- Konformitätserklärungen gemäß Artikel 39 und Anhang VIII erstellen
- Verbrauchersortierhinweise auf Polnisch übersetzen — Pflicht für die Kennzeichnungs-Compliance
Phase 3 — Nach dem 12. August 2026
- DPP-Datenstrukturen generieren, bereit für die Frist am 28. August 2027
- Redesign von Verpackungen der Klassen D/E planen vor dem Verbot am 1. Januar 2030
- Lieferverträge für Rezyklatanteile für PET und HDPE aufbauen
Wesentliche Erkenntnisse für polnische Unternehmen
- Zwei parallele Regime: NFOŚiGW-Verpackungsabgaben und PPWR-Pflichten sind kumulativ, keine Alternativen
- Erste Frist ist der 1. Januar 2026: Die Übergangsabgabe beginnt und das Schwermetallverbot gilt bereits
- Lebensmittel- und HORECA-Betreiber tragen die höchsten Kosten: PFAS-Verbot, SUP-Abgabe und Verpackungsabgabe überlappen sich
- Ökomodulation belohnt gutes Design: Verpackungen der Klassen A/B werden ab 2028 geringere Abgaben verursachen
- GIOŚ-Vollzug ist neu: Ab dem 12. August 2026 sind Grenzkontrollen bei Importen zu erwarten
Wie PPWR Connect polnischen Unternehmen hilft
Zwei parallele Compliance-Regime — Polens neues ROP-Gesetz und die unmittelbar anwendbare PPWR — in Excel-Tabellen zu verwalten ist nicht mehr realistisch. PPWR Connect bietet polnischen Marken, Importeuren, Druckern und Konfektionären eine einzige Plattform, um jede SKU zu inventarisieren, Recyclingfähigkeitsklassen zuzuweisen, Konformitätserklärungen zu erstellen, PFAS- und Rezyklatanteilzertifikate von Lieferanten zu verfolgen und prüfungsfertige Berichte für NFOŚiGW und GIOŚ zu erstellen. Da die Übergangsverpackungsabgabe bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt und die PPWR-Hauptfrist nur noch Monate entfernt ist, entscheidet der Beginn jetzt zwischen einem kontrollierten Rollout und einer Compliance-Notfallübung.
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