PPWR-Compliance in Frankreich: EPR, CITEO und was französische Unternehmen tun müssen
PPWR-Compliance in Frankreich: EPR, CITEO und nationale Regelungen
Frankreich verfügt über eines der ausgefeiltesten und strengsten Verpackungsabfall-Managementsysteme der EU. Seit Jahrzehnten setzt die französische Regierung auf Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) — branchengeführte Systeme, bei denen Verpackungshersteller und Marken die Sammel- und Recyclinginfrastruktur finanzieren. Dieser Ansatz bleibt unter der PPWR bestehen, jedoch harmonisiert und verschärft die Verordnung die Anforderungen EU-weit.
Für Unternehmen, die Verpackungen auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, ist es essenziell zu verstehen, wie die PPWR das nationale französische Rahmenwerk überlagert. Dieser Artikel erläutert die Schnittstelle zwischen der Verordnung (EU) 2025/40, dem französischen EPR-Recht (Artikel L541-1 ff. des französischen Umweltgesetzbuchs) und der Rolle von CITEO, Frankreichs größter EPR-Organisation für Verpackungen.
Frankreichs EPR-System: Das Rückgrat der Verpackungs-Compliance
Frankreichs EPR-Modell basiert auf einem einfachen Prinzip: Der Hersteller zahlt. Nach französischem Recht (konkret durch die Änderungen des Energiewendegesetzes von 2017) müssen Unternehmen, die Verpackungen auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, Sammel- und Recyclingdienste finanzieren oder direkt betreiben. Alternativ können sie die Verantwortung an eine EPR-Organisation delegieren.
So funktioniert Frankreichs EPR-System
- Registrierung der Hersteller: Unternehmen müssen alle auf dem französischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen deklarieren (online, im Einzelhandel, bei Dienstleistungen)
- Beitragszahlungen: Hersteller zahlen jährliche Gebühren basierend auf Verpackungsart und -gewicht an EPR-Organisationen oder finanzieren eigene Systeme
- Sammelinfrastruktur: EPR-Gebühren finanzieren kommunale Sammelnetzwerke, Sortieranlagen und Recyclingverarbeiter
- Modulierte Gebühren: Seit 2018 nutzt Frankreich Ökomodulation — die Gebühren variieren basierend auf Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Wiederverwendbarkeit. Besser gestaltete Verpackungen = niedrigere Gebühren
CITEO: Frankreichs dominierende EPR-Organisation
CITEO (Cie Générale des Emballages) ist Frankreichs größte EPR-Organisation, die die Verpackungs-Compliance für Tausende von Marken und Herstellern verwaltet. Seit dem Jahr 2000 aktiv (ursprünglich als EcoDLC), koordiniert CITEO:
- Herstellerregistrierung und Datenverwaltung: Unternehmen reichen Verpackungsdeklarationen ein; CITEO führt das Register
- Gebühreneinzug: Jährliche EPR-Beiträge basierend auf deklariertem Verpackungsgewicht und Materialart
- Recyclingziele: CITEO finanziert Sammlung und Recycling zur Erreichung der französischen nationalen Ziele (derzeit 85 % Verwertung bis 2027 angestrebt)
- Ökomodulations-Anreize: CITEO wendet Rabatt- oder Zuschlagsfaktoren basierend auf dem Verpackungsdesign an (z. B. Mono-Material, Rezyklatanteil, Wiederverwendbarkeit)
- Berichterstattung und Compliance: CITEO reicht Jahresberichte bei den französischen Behörden ein (ADEME – Agence de l'Environnement et de la Maîtrise de l'Énergie)
Andere EPR-Organisationen sind in Frankreich tätig (z. B. Eco-Emballages, Adelphe), bedienen aber kleinere Nischenmärkte. Die meisten großen Unternehmen nutzen CITEO.
Die Schnittstelle: PPWR + Französisches EPR = Kumulierte Anforderungen
Die PPWR ist eine horizontale EU-Verordnung; sie gilt einheitlich für alle Verpackungen auf dem EU-Markt. Das französische EPR-Recht ist vertikal und länderspezifisch. Die PPWR ersetzt das französische EPR-Recht nicht; sie ergänzt und verschärft es in einigen Bereichen.
Was die PPWR zur französischen Compliance hinzufügt
Französische Unternehmen, die das bestehende EPR-Recht einhalten, müssen nun die PPWR-Anforderungen zusätzlich erfüllen:
- Recyclingfähigkeitsklassen-Bewertung (A, B, C): Unter dem französischen EPR berücksichtigt die Ökomodulation bereits die Recyclingfähigkeit, aber die PPWR formalisiert dies mit verpflichtenden Klassen nach Anhang II Tabelle 3 (A, B, C). Verpackungen unterhalb der Klasse-C-Schwelle sind ab 1. Jan. 2030 nicht mehr verkehrsfähig; Klasse C läuft am 1. Jan. 2038 aus
- Konformitätserklärung (DoC): Die PPWR verlangt ein formelles DoC-Dokument. Die französische EPR-Registrierung ersetzt dies nicht; beides ist erforderlich
- Digitaler Produktpass (DPP): Bis zum 12. August 2028 muss jede Verpackung einen QR-Code mit standardisierten DPP-Daten aufweisen. Das französische EPR verlangt dies derzeit nicht
- PFAS-Beschränkungen: Am 12. August 2026 tritt das PFAS-Verbot für alle Lebensmittelkontaktmaterialien und Beschichtungen in Kraft. Das französische Recht hatte zuvor keine PFAS-Beschränkungen
- Rezyklatanteil-Ziele: Die PPWR schreibt Mindestprozentsätze für 2030–2040 vor (z. B. PET 30 % bis 2030). Die französischen EPR-Ziele sind weicher
Zeitplan und Fristen für französische Unternehmen
| Datum | Französischer EPR-Meilenstein | PPWR-Anforderung | Erforderliche Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Jetzt – Apr. 2026 | Bestehende EPR-Deklarationen an CITEO/EPR-Organisationen fortführen | Verpackungsinventar erstellen; Recyclingfähigkeitsklassen bewerten | SKUs registrieren; DoC-Dokumentation vorbereiten; Lieferanten auf Schwermetalle und PFAS auditieren |
| 12. Aug. 2026 | EPR-Verpflichtungen bleiben unverändert; Zahlung der Gebühren 2026 | Allgemeine Anwendung der PPWR; allen Verpackungen müssen Recyclingfähigkeitsklassen zugewiesen sein; PFAS-Verbot wirksam | Sicherstellen, dass alle Verpackungen im Vertrieb eine Klasse nach Anhang II Tabelle 3 (A, B oder C) zugewiesen haben; PFAS-beschichtete Materialien vom Markt nehmen; DoC-Prozess aktivieren |
| 12. Aug. 2028 | EPR weiterhin; Gebührenzahlung | Anforderungen an den Digitalen Produktpass treten in Kraft | Alle Verpackungen müssen einen QR-Code aufweisen, der zu DPP-Daten verlinkt (Zusammensetzung, Klasse, Gefahrstoff-Erklärung) |
| 1. Jan. 2030 | EPR-Ziele werden angepasst; Ökomodulation erhöht voraussichtlich Zuschläge für Verpackungen mit niedriger Klasse | Verpackungen unterhalb der Klasse-C-Schwelle VERBOTEN; Rezyklatanteil-Mindestanteile treten in Kraft (PET 30 %) | Klasse C läuft aus; nur Klasse A und B bleiben verkehrsfähig; stufenweise Erhöhung der Rezyklatbeschaffung fortsetzen |
| 1. Jan. 2038 | EPR-Ziele werden weiter verschärft | Klasse C Verpackungen VERBOTEN; nur A & B zulässig | Verpackungsportfolio muss über alle SKUs hinweg Klasse A oder B erreichen |
Wesentliche Compliance-Pflichten für den französischen Markt
1. EPR-Registrierung und Zahlung (bestehend + laufend)
Alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, müssen sich bei einer EPR-Organisation registrieren. In der Regel ist dies CITEO, es gibt jedoch Alternativen:
- CITEO (größte): Über 90 % des Verpackungsmarktes; umfangreiches Ökosystem
- Adelphe: Kleinere EPR-Organisation; bedient Nischenbranchen
- Direkte Umsetzung: Große Unternehmen können wählen, Sammlung/Recycling direkt zu finanzieren (wird selten gewählt)
Maßnahme: Falls Sie noch nicht bei CITEO registriert sind, tun Sie dies jetzt (online unter citeo.com). Stellen Sie das Verpackungsinventar bereit: Materialart, Gewicht, auf dem Markt in Verkehr gebrachte Menge.
2. Recyclingfähigkeitsklassen-Bewertung (PPWR-Anforderung)
Die PPWR schreibt vor, dass allen Verpackungen eine Recyclingfähigkeitsklasse nach Anhang II Tabelle 3 (A, B oder C) zugewiesen wird, basierend auf der Recyclingeffizienz in der EU-Infrastruktur. Frankreich hat kein bestehendes lokales Klassensystem; dies ist vollständig neu unter der PPWR.
So wird bewertet:
- Zugelassenes Tool oder Berater nutzen: PPWR-konforme Bewertungstools (wie PPWR Connect, Osapiens, PackIntelX) berechnen die Klassen
- Prüflabor beauftragen: Einige französische Labore (z. B. LUCEAT, CERTIPAC) bieten Klassenbewertungen an
- Mit Ihrer EPR-Organisation zusammenarbeiten: CITEO kann Bewertungspartner empfehlen
Zeitplan: Die Klassen müssen vor dem 12. August 2026 festgelegt sein. Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2030 Verpackungen unterhalb der Klasse-C-Schwelle verkaufen, drohen Verbote.
3. Konformitätserklärung (DoC) — Dokumentation
Die PPWR verlangt eine formelle Konformitätserklärung für alle Verpackungen. Dies ist nicht dasselbe wie die EPR-Registrierung; sie dokumentiert die Einhaltung der chemischen, recyclingfähigkeitsbezogenen und technischen Anforderungen der PPWR.
Die DoC muss enthalten:
- Firmenname, Adresse, Kontakt
- Verpackungsidentifikation (Materialart, Gewicht, Abmessungen)
- Recyclingfähigkeitsklasse (A, B oder C) und Begründung
- Gefahrstoff-Erklärung (Pb, Hg, Cd, Cr(VI)-Konzentrationen)
- PFAS-Compliance-Erklärung
- Rezyklatanteil (falls zutreffend)
- Unterschrift und Datum der Erklärung
Wichtig: Die CITEO-EPR-Registrierung erfüllt nicht die PPWR-DoC-Anforderung. Beides ist erforderlich.
4. Implementierung des Digitalen Produktpasses (DPP)
Bis zum 12. August 2028 muss jede Verpackung einen standardisierten Digitalen Produktpassenthalten, der über einen QR-Code zugänglich ist. Der DPP ist eine harmonisierte EU-Datenbank (nicht länderspezifisch), die Verbraucher und Recycler scannen können, um über Verpackungszusammensetzung und Entsorgungshinweise informiert zu werden.
Der DPP muss offenlegen:
- Materialzusammensetzung (% nach Gewicht)
- Recyclingfähigkeitsklasse
- Vorhandensein gefährlicher Stoffe
- Informationen zu Hersteller, Importeur, Distributor
- Verbraucher-Sortierhinweise (in die Landessprache übersetzt)
Französische Besonderheiten: Die Hinweise müssen auf Französisch sein. CITEO oder die französischen Abfallwirtschaftsbehörden können standardisierte Sortierhinweise bereitstellen.
5. PFAS-Compliance
Ab dem 12. August 2026 sind Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) verboten in:
- Lebensmittelkontaktmaterialien: Pizzakartons, Burgerverpackungen, Pappbecher usw.
- Beschichtungen: Fettabweisende Schichten auf Karton- und Faserverpackungen
Viele französische Verpackungslieferanten (insbesondere im Bereich Food-Service-Verpackungen) haben historisch PFAS-Beschichtungen verwendet. Diese Anforderung gilt einheitlich in der gesamten EU; französische Unternehmen können keine Ausnahme verhandeln.
Maßnahme: Alle Lieferanten auditieren; PFAS-haltige Materialien durch PFAS-freie Alternativen bis August 2026 ersetzen.
6. Rezyklatanteil-Ziele
Die PPWR schreibt verbindliche Mindest-Rezyklatanteile vor:
| Material | Ziel 2030 | Ziel 2035 | Ziel 2040 |
|---|---|---|---|
| PET-Kunststoff | 30 % | 50 % | 65 % |
| Hochdichtes Polyethylen (HDPE) | 10 % | 30 % | 50 % |
| Aluminium | 50 % | 70 % | 80 % |
| Glas | 35 % | 70 % | 90 % |
Diese Ziele sind verbindlich; Unternehmen müssen die Einhaltung durch Lieferanten- dokumentation und Materialzertifizierung nachweisen.
Ökomodulation und Kostenauswirkungen
Frankreichs EPR-Ökomodulationssystem bietet bereits Anreize für besseres Verpackungsdesign durch Rabatte auf EPR-Gebühren. Unter der PPWR wird sich die Ökomodulation voraussichtlich verstärken:
- Klasse A-Verpackungen: Niedrigster EPR-Gebührenzuschlag (möglicherweise Rabatt)
- Klasse B-Verpackungen: Standardgebühr
- Klasse C-Verpackungen: Gebührenzuschlag (Anreiz zum Upgrade vor dem Verbot 2030)
- Verpackungen unterhalb der Klasse-C-Schwelle (nach 1. Jan. 2030): VERBOTEN; nicht auf dem französischen Markt verkäuflich
Finanzielle Auswirkungen: Unternehmen mit großen Portfolios von Klasse C oder niedriger Verpackung werden steigende EPR-Gebühren (Zuschläge) vor 2030 erleben und dann gezwungen sein, Produkte umzugestalten oder vom Markt zu nehmen.
Nationale Abweichungen und französische Sonderregeln
Obwohl die PPWR EU-weit harmonisiert ist, hat Frankreich einige länderspezifische Zusatzregeln:
EPR-Gebührenmodulation (Artikel L541-10-2, Umweltgesetzbuch)
Frankreich erlaubt EPR-Organisationen, modulierte Gebühren anzuwenden basierend auf:
- Recyclingfähigkeitsprozentsatz
- Rezyklatanteil in der Verpackung
- Wiederverwendbarkeit
- Vorhandensein gefährlicher Stoffe
- Marktanteil wiederverwendbarer Verpackungen in der Produktkategorie
Dies wird nach der PPWR voraussichtlich um verpflichtende Klassen (A, B, C) nach Anhang II Tabelle 3 erweitert. CITEO wird voraussichtlich Anfang 2027 einen formellen Gebührenplan auf Basis der Klassen einführen.
Pfandsystem (DRS) für Getränke
Die PPWR schreibt vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2029 ein Pfandsystem (DRS) für Getränkebehälter einführen. Frankreich evaluiert derzeit das DRS-Design. Nach Einführung werden Getränkehersteller verpflichtet sein, ein pfandbasiertes Sammelsystem zu finanzieren, zusätzlich zu den bestehenden EPR-Gebühren.
Praktischer Compliance-Fahrplan für den französischen Markt
Phase 1: Jetzt bis August 2026 (DRINGEND)
- EPR-Registrierung überprüfen: Sicherstellen, dass alle SKUs bei CITEO (oder einer alternativen EPR-Organisation) registriert sind
- Verpackungsinventar erstellen: Alle Materialarten, Gewichte, Komponenten auflisten
- Recyclingfähigkeitsklassen bewerten: PPWR-konformes Tool verwenden, um allen SKUs eine Klasse nach Anhang II Tabelle 3 (A, B oder C) zuzuweisen
- Lieferanten identifizieren: Materialsicherheitszertifikate anfordern (Schwermetalle, PFAS-Gehalt)
- DoC-Dokumentation vorbereiten: Konformitätserklärung für jede SKU entwerfen
- Verpackungsupgrades planen: Für alle Artikel unterhalb der Klasse-C-Schwelle mit der Umgestaltung beginnen, um bis 1. Jan. 2030 mindestens Klasse C (bzw. B oder höher) zu erreichen
Phase 2: August 2026 – August 2028
- EPR-Daten aktualisieren: Aktualisierte Verpackungsinformationen mit PPWR-Klassen an CITEO übermitteln
- DPP-Infrastruktur implementieren: Mit DPP-Plattformanbieter zusammenarbeiten; QR-Codes für Verpackungen zuweisen
- PFAS-Materialien ersetzen: Sicherstellen, dass alle Verpackungen bis zum 12. August 2026 PFAS-frei sind
- DoC-Einreichung abschließen: Alle Verpackungen müssen eine finalisierte Konformitätserklärung haben
Phase 3: Ab August 2028
- Digitale Produktpässe aktivieren: Alle Verpackungen zeigen QR-Codes; DPP-Daten sind live und zugänglich
- Ökomodulationsgebühren überwachen: CITEOs Ökomodulations-Zeitplan verfolgen; steigende Gebühren für Klasse C-Verpackungen einplanen
- Verbot 2030 planen: Verpackungsupgrades abschließen; verbleibende Artikel unterhalb der Klasse-C-Schwelle entfernen oder umformulieren
Wichtige Erkenntnisse für französische Unternehmen
- Die PPWR kommt hinzu, sie ersetzt nicht: Bestehende EPR-Verpflichtungen gegenüber CITEO bestehen fort; die PPWR fügt neue Dokumentations-, Bewertungs- und technische Anforderungen hinzu
- Der Zeitplan ist eng: 18 Monate bis zum 12. August 2026 reichen für größere Lieferketten-Umstrukturierungen nicht aus; beginnen Sie JETZT
- Die Klassenbewertung ist entscheidend: Wenn Ihre Verpackung unterhalb der Klasse-C-Schwelle liegt, haben Sie bis zum 1. Januar 2030 Zeit für ein Upgrade — eine Frist, die viele Unternehmen verpassen werden, wenn sie zögern
- Ökomodulationskosten werden steigen: EPR-Gebühren werden für Verpackungen mit niedrigerer Klasse steigen; DPP-Implementierung und PFAS-Ersatz verursachen zusätzliche Kosten
- Strafen sind empfindlich: Bis zu €30.000 pro nicht konformer Verpackung oder 4 % des EU-Umsatzes (je nachdem was höher ist); Marktzugangsverweigerung; Markenschaden
- DPP-Implementierung ist verpflichtend und standardisiert: Keine französische Ausnahme; alle Verpackungen müssen bis zum 12. August 2028 QR-Codes aufweisen
Ressourcen und Kontakte
- CITEO: citeo.com — EPR-Registrierung, Gebührentarife, Ökomodulationsrichtlinien
- ADEME (Französische Umweltagentur): ademe.fr — Regulatorische Leitfäden, technische Dokumentation
- FranceAgriMer (bei Lebensmittelverpackungen): franceagrimer.fr — Spezifische Hinweise für Lebensmittelverpackungen
- EUR-Lex (Offizieller PPWR-Text): Verordnung (EU) 2025/40 — Volltext der Verordnung
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