Die 8 Schritte
- Portfolio erfassen — alle Verpackungen je Referenz / SKU inventarisieren (Material, Gewicht, Format, Märkte).
- Rolle klären — sind Sie Hersteller, Markeninhaber, Importeur oder Händler? Davon hängen Ihre Pflichten ab (Art. 21).
- Recyclingfähigkeit bewerten — Klasse A/B/C je SKU nach Art. 6 + Anhang II Tabelle 3 bestimmen; Risiken unterhalb Klasse C identifizieren (Verbot ab 2030).
- Rezyklatanteil prüfen — Anhang-III-Quoten für Kunststoffe (ab 2030) mit Lieferantennachweis / Massenbilanz.
- Stoffe prüfen — PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontakt, Schwermetalle, SVHC.
- Minimierung & Leerraum — Art. 10 und 40-%-Leerraumgrenze bei Sammel- / Versandverpackungen.
- EPR registrieren — in jedem Mitgliedstaat; Drittland-Erzeuger: EU-Bevollmächtigten bestellen (Art. 44–45).
- Konformitätserklärung erstellen — DoC je Verpackung (Art. 39 + Anhang VIII) mit technischer Dokumentation, audit-fähig.
Tipp: Die Datenbeschaffung über Lieferanten dauert am längsten — jetzt beginnen, nicht erst kurz vor der Frist.
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