Die 8 Schritte
- Portfolio erfassen — alle Verpackungen je Referenz / SKU inventarisieren (Material, Gewicht, Format, Märkte).
- Rolle klären — sind Sie Hersteller, Markeninhaber, Importeur oder Händler? Davon hängen Ihre Pflichten ab (Art. 21).
- Recyclingfähigkeit bewerten — Klasse A/B/C je SKU nach Art. 6 + Anhang II bestimmen; Risiken unterhalb Klasse C identifizieren (Verbot ab 2030).
- Rezyklatanteil prüfen — Anhang-III-Quoten für Kunststoffe (ab 2030) mit Lieferantennachweis / Massenbilanz.
- Stoffe prüfen — PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontakt (Art. 5(5)), Schwermetalle Pb + Cd + Hg + Cr(VI) höchstens 100 mg/kg in der Verpackung oder ihren Komponenten (Art. 5(4)), SVHC über 0,1 % (m/m) nach REACH Art. 33 — je Komponente, mit Lieferantennachweis, nie ein stilles „Nein“.
- Minimierung & Leerraum — Art. 10 und 50-%-Leerraumgrenze bei Sammel- / Versandverpackungen.
- EPR registrieren — in jedem Mitgliedstaat; Drittland-Erzeuger: EU-Bevollmächtigten bestellen (Art. 44–45).
- Konformitätserklärung erstellen — DoC je Verpackung (Art. 39 + Anhang VIII) mit technischer Dokumentation, audit-fähig.
Tipp: Die Datenbeschaffung über Lieferanten dauert am längsten — jetzt beginnen, nicht erst kurz vor der Frist.
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