DPP · Beispiel
Illustratives Beispiel anhand eines fiktiven Produkts. Der Verpackungs-DPP ist noch nicht gesetzlich vorgeschrieben — der delegierte Rechtsakt muss noch angenommen werden, wobei der Datenträger auf Verpackungen ab dem 12. August 2028 erwartet wird. Diese Seite zeigt, wie er aussehen könnte, damit Sie Ihre Daten schon jetzt vorbereiten können.
Étui carton — Gamme Praline 250 g
SKU FC-PRA-250 · GTIN 3760012345678
Hersteller : ICMA SRL SB (IT) · ausgestellt am 30. Juni 2026
dpp:9f2a1c7e-3d5b-4a0c-8e21-6b7c9d0f1a2e · Märkte FR · IT · ES
HerstellerHält die Konformitätserklärung.
GS1 Digital Link
Recyclingfähigkeit
Klasse B
Bewertung 82/100
Rezyklatanteil
64%
Anteil an der Verpackung
Gewicht
18 g
Primärverpackung
Wiederverwendbar
Nein
Einwegverpackung
Materialzusammensetzung
| Komponente | Material | Gewicht | Rezyklat |
|---|---|---|---|
| Korpus | Papier · Recycled fibreboard | 16 g | 70% |
| Lack | Andere · Water-based dispersion | 1.2 g | — |
| Tinte | Andere · Vegetable offset | 0.8 g | — |
Vom Verbraucher trennbar: Ja · Carbon Black erkennbar: Nein
Recyclingfähigkeit
Klasse B · Bewertung 82/100 (PPWR Anhang II).
Rezyklatanteil
64% Rezyklatanteil über die gesamte Verpackung.
Besorgniserregende Stoffe
Sortierung & Kennzeichnung
Sortierschema: Triman (FR). Materialkennzeichnung angebracht (Art. 12).
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
FR — Citeo (FR231456_01ABCD) · IT — CONAI (IT-CONAI-778201) · ES — Ecoembes (ES-ECO-4451203)
Konformität
| Konformitätserklärung | DoC-2026-0142 |
| Verordnung | PPWR (EU) 2025/40 |
| Status | Gültig · 30. Juni 2026 |
Datenträger
GS1 Digital Link QR — verfügbar mit dem öffentlichen Produktpass (in Kürze).
Illustratives Beispiel · fiktive SKU · kein echtes Produkt
Die zehn Blöcke
Ein Verpackungs-DPP führt in einem einzigen Datensatz Daten zusammen, die ein Wirtschaftsakteur bereits besitzt. Hier sind die zehn Blöcke, die er zusammenführt — oben illustriert an einer fiktiven Faltschachtel.
Identifiziert den Verpackungsartikel: Name, SKU, GTIN, den verantwortlichen Wirtschaftsakteur und seine Rolle (Hersteller, Importeur oder Lieferant) sowie die Märkte, auf denen er in Verkehr gebracht wird.
Die Kennzahlen, die Entscheider zuerst überfliegen — Recyclingfähigkeitsklasse, Rezyklatanteil, Gewicht und ob der Artikel wiederverwendbar ist oder eine Einwegverpackung ist.
Jede Komponente (Korpus, Beschichtung, Druckfarben) mit ihrer Materialfamilie, ihrem Gewicht und Rezyklatanteil sowie der Angabe, ob sie sich zum Recycling trennen lässt.
Die Klasse (A, B oder C) und Bewertung gemäß Artikel 6 / Anhang II. Unterhalb von Klasse C verlässt die Verpackung ab dem 1. Januar 2030 den EU-Markt; unterhalb von Klasse B ab dem 1. Januar 2038.
Der Anteil an Post-Consumer-Rezyklat — die Grundlage für die Schwellenwerte gemäß Artikel 7 / Anhang III, die 2030 und 2040 fällig werden.
Angaben nach Artikel 5: SVHC, absichtlich zugesetzte PFAS, Schwermetallsumme und BPA. Das PFAS-Verbot für Lebensmittelkontaktverpackungen gilt ab dem 12. August 2026.
Das harmonisierte Sortieretikett (Artikel 12) und die Materialkennzeichnung, die dem Verbraucher zeigen, in welchen Sammelstrom die Verpackung gehört.
Das EPR-System und die Registrierungsnummer je Markt — zum Beispiel Citeo in Frankreich, CONAI in Italien, Ecoembes in Spanien.
Die verknüpfte Konformitätserklärung und die Verordnung, die sie bescheinigt. Die Konformitätserklärung wird am 12. August 2026 verpflichtend.
Der QR-Code, der alles trägt. Die PPWR verweist auf eine GS1-Digital-Link-URL, die in einem QR-Symbol nach ISO/IEC 18004 kodiert ist — verpflichtend auf Verpackungen ab dem 12. August 2028.
Deklariert vs. gemessen
Die meisten dieser Felder können von Hand deklariert — oder gemessen werden. Rezyklatanteil und Zusammensetzung, die aus einer Lieferantenspezifikation übernommen werden, sind eine Schätzung; dieselben Werte, die an der Maschine erfasst werden, sind ein Nachweis. PPWR Connect ist darauf ausgelegt, einen DPP auf primären Produktionsdaten statt auf Best-Effort-Eingaben zu gründen, sodass sich das, was der Produktpass zeigt, in einem Audit verteidigen lässt.
Vom Beispiel zum Produkt
Dieses Beispiel ist statisch. In der Demo wird derselbe Produktpass aus den eigenen Daten einer echten SKU erzeugt — inklusive Recyclingfähigkeit, Konformitätserklärung und EPR.
Wir schreiben Ihnen genau einmal, sobald das Modul für den digitalen Produktpass bereit ist. Keine Marketingliste, jederzeit abbestellbar.
FAQ
Ein digitaler Datensatz mit den standardisierten Daten eines Verpackungsartikels — Identität, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Stoffe, Sortierung, EPR und Konformität — erreichbar durch das Scannen eines Datenträgers auf der Verpackung. Sein Rahmen ist die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781); die PPWR (Artikel 12) schreibt den Datenträger auf Verpackungen vor.
Zehn Blöcke: Produktidentität, wesentliche Merkmale, Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeitsklasse, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe, Sortierung und Sammlung, erweiterte Herstellerverantwortung, die Konformitätserklärung und den Datenträger selbst.
Der Verpackungs-DPP ist noch nicht gesetzlich vorgeschrieben — der delegierte Rechtsakt muss noch angenommen werden. Die PPWR legt den Datenträger auf Verpackungen ab dem 12. August 2028 fest; das ESPR-Produktregister (Artikel 13) öffnet am 19. Juli 2026 und die Konformitätserklärung ist ab dem 12. August 2026 verpflichtend.
Die PPWR verweist auf eine GS1-Digital-Link-URL, die als QR-Code nach dem Standard ISO/IEC 18004 kodiert ist. Eine auflösbare Kennung je Artikel gibt Zugriff auf den Produktpass.
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