Wie die PPWR Marken und Verpackungsdrucker betrifft: Compliance-Verantwortlichkeiten erklärt
Wie die PPWR Marken & Verpackungsdrucker betrifft: Compliance-Verantwortlichkeiten erklärt
Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) gilt für alle Teilnehmer der Verpackungslieferkette, aber die Verantwortlichkeiten sind nicht gleichmäßig verteilt. Die Verordnung unterscheidet zwischen Markeninhabern (die Verpackungen entwerfen und spezifizieren), Verpackungsdruckern/-konvertern (die sie herstellen) und anderen Akteuren (Importeuren, Distributoren, Einzelhändlern). Zu verstehen, wer wofür verantwortlich ist, ist essenziell, um Compliance-Lücken, Lieferkettenkonflikte und Strafen zu vermeiden.
Dieser Artikel untersucht, wie die PPWR die Compliance-Last zwischen Marken und Verpackungslieferanten aufteilt, warum Zusammenarbeit entscheidend ist und wie der Prozess der Konformitätserklärung (DoC) eine kritische Übergabe zwischen diesen beiden Parteien schafft.
Die wichtigsten Akteure im Überblick
Markeninhaber (Artikel 3(6) der PPWR)
Unter der PPWR ist ein Markeninhaber jede natürliche oder juristische Person, die:
- Produkte unter einem Markennamen, einer Handelsmarke oder ähnlicher Kennzeichnung besitzt oder verkauft
- Die Verantwortung für die Einhaltung der Verordnung hinsichtlich der Verpackung dieser Produkte übernimmt
Beispiele:
- Ein Lebensmittelunternehmen, das Mineralwasser oder Snacks in Markenverpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt
- Eine E-Commerce-Plattform, die Produkte in Markenkartons verkauft
- Ein Pharmaunternehmen mit markeneigenen Blisterverpackungen
- Eine Kosmetikmarke, die Produkte in individueller Verpackung verkauft
Wichtig: Markeninhaber sind letztlich für die Compliance verantwortlich, auch wenn sie die Verpackung nicht selbst herstellen. Sie können die rechtliche Verantwortung nicht an Lieferanten auslagern.
Verpackungsdrucker/-konverter (Hersteller)
Ein Verpackungsdrucker oder -konverter ist ein Unternehmen, das Verpackungsmaterialien herstellt oder verarbeitet (z. B. Bedrucken von Karton, Formen von Kunststoff, Herstellung von Laminaten). Sie arbeiten auf Vertragsbasis mit Marken oder anderen Unternehmen.
Beispiele:
- Ein Flexo- oder Offsetdruckunternehmen, das auf Kunststofffolie oder Karton druckt
- Ein Kunststoff-Spritzgießer, der Clamshell-Blister oder starre Behälter herstellt
- Ein Etikettendrucker, der Etiketten auf Flaschen anbringt
- Ein Kaschierunternehmen, das Materialien zusammenfügt
Wichtig: Hersteller haben unter der PPWR eine Teilverantwortung — sie müssen genaue Material- und Zusammensetzungsdaten liefern, die PFAS- und Schwermetall-Compliance sicherstellen und Recyclingfähigkeitsbewertungen unterstützen. Die Konformitätserklärung einreichen müssen sie jedoch in der Regel nicht; das ist die Verantwortung des Markeninhabers.
Weitere Teilnehmer der Lieferkette
- Importeure: Unternehmen, die fertige Waren (mit Verpackung) in die EU importieren, gelten für PPWR-Zwecke als Markeninhaber, wenn sie verpackte Waren unter ihrem Namen oder in ihrer Verantwortung auf den Markt bringen
- Distributoren: Großhändler und Einzelhändler sind grundsätzlich keine Markeninhaber, es sei denn, sie verkaufen Waren unter ihrer eigenen Marke (z. B. Eigenmarke). Sie können jedoch für bestimmte Compliance-Prüfungen haftbar sein
- Online-Marktplätze: Amazon, Etsy und ähnliche Plattformen können für nicht konforme Verpackungen, die über ihre Plattformen verkauft werden, verantwortlich gemacht werden
PPWR-Compliance-Verantwortlichkeiten: Wer macht was?
Verantwortlichkeiten der Markeninhaber
Markeninhaber tragen die Hauptverantwortung für die PPWR-Compliance. Ihre Pflichten umfassen:
1. Verpackungsdesign und -spezifikation
- Verpackungsmaterialien spezifizieren: Materialien und Designs wählen, die den PPWR-Anforderungen entsprechen (Recyclingfähigkeitsklassen, PFAS-frei, Schwermetall-Compliance)
- Recyclingfähigkeitsbewertungen durchführen: Anhang-II-Tabelle-3-Klassen bestimmen, bevor die Verpackung auf den Markt gebracht wird
- Verbote vorausplanen: Sicherstellen, dass Verpackungen nicht in verbotene Kategorien fallen (unterhalb der Klasse C nach dem 1. Jan. 2030; Klasse C nach dem 1. Jan. 2038)
- Rezyklatanteil-Ziele festlegen: Sicherstellen, dass Verpackungen die PPWR-Mindestanteile erreichen oder übertreffen (PET 30 % bis 2030 usw.)
2. Erstellung und Einreichung der Konformitätserklärung (DoC)
Dies ist die primäre PPWR-Verpflichtung des Markeninhabers. Die DoC ist eine formelle Erklärung, dass die Verpackung alle PPWR-Anforderungen erfüllt. Sie muss eingereicht werden, bevor die Verpackung auf den Markt gebracht wird, und jährlich aktualisiert werden.
Die DoC muss enthalten:
- Unternehmensidentifikation (Name, Rechtsform, Adresse, verantwortliche Person)
- Verpackungsidentifikation (Materialart, Gewicht, Abmessungen, Verwendungszweck, SKU)
- Recyclingfähigkeitsklasse (Anhang II Tabelle 3: A, B, C) und technische Begründung
- Gefahrstoff-Erklärung (Pb, Hg, Cd, Cr(VI)-Konzentrationen in mg/kg)
- PFAS-Compliance-Erklärung (Bestätigung des PFAS-freien Status)
- Rezyklatanteil (falls für Zielwerte relevant)
- Referenz des QR-Codes für den Digitalen Produktpass (ab 12. August 2028)
- Datum und Unterschrift (oder elektronisches Äquivalent)
Aufbewahrungspflicht: Markeninhaber müssen die DoC-Dokumentation mindestens 5 Jahre aufbewahren und auf Anfrage den Behörden zur Verfügung stellen.
3. Sorgfaltspflicht gegenüber Lieferanten
- Lieferanten auditieren: Materialzertifizierungen von Verpackungsherstellern anfordern, die PFAS- und Schwermetall-Compliance bestätigen
- Stichprobentests durchführen: Verpackungsproben an unabhängige Labore senden, um Gefahrstoffkonzentrationen zu überprüfen
- Lieferantenverträge aufrechterhalten: Vertragliche Formulierungen aufnehmen, die Lieferanten verpflichten, Materialdaten bereitzustellen und PPWR-Compliance zu garantieren
4. Implementierung des Digitalen Produktpasses (ab 12. August 2028)
- DPP-Daten generieren: Standardisierte Verpackungsinformationen zusammenstellen (Materialzusammensetzung, Klasse, Gefahrstoffe, Verbraucher-Sortierhinweise)
- QR-Codes zuweisen: QR-Codes auf Verpackungen drucken, die zur DPP-Datenbank verlinken
- DPP-Portal verwalten: Verpackungsdaten in die EU-DPP-Datenbank hochladen; Daten aktuell halten
5. Überwachung und Anpassung
- Fristen verfolgen: 1. Januar 2030 (Verbot für Verpackungen unterhalb der Klasse C); 1. Januar 2038 (C-Verbot); stufenweise Erhöhung des Rezyklatanteils
- Umgestaltungen planen: Alle Verpackungen mit Klasse C oder niedriger müssen vor dem Verbotsdatum umgestaltet werden
- An Behörden berichten: Einige EU-Mitgliedstaaten können regelmäßige Verpackungs-Compliance-Berichte verlangen
Verantwortlichkeiten der Verpackungshersteller/-drucker
Verpackungshersteller haben unter der PPWR unterstützende Verantwortlichkeiten. Sie können sich der Haftung nicht vollständig entziehen, aber der Großteil der Pflichten liegt beim Markeninhaber.
1. Bereitstellung von Materialdaten
- Zusammensetzungsdaten liefern: Markeninhabern genaue Spezifikationen aller Materialien, Druckfarben, Klebstoffe, Beschichtungen und Verarbeitungshilfsmittel bereitstellen
- Gefahrstoff-Zertifizierung: Bestätigen, dass Materialien und Farben die PPWR-Grenzwerte für Pb, Hg, Cd, Cr(VI) nicht überschreiten
- PFAS-Erklärung: Ausdrücklich angeben, ob Materialien PFAS-frei sind (ab dem 12. August 2026 müssen alle Lebensmittelkontaktmaterialien PFAS-frei sein)
- Rezyklatanteil-Erklärung: Den prozentualen Rezyklatanteil in der fertigen Verpackung angeben
2. Unterstützung bei der Recyclingfähigkeitsbewertung
- Technische Spezifikationen bereitstellen: Detaillierte Materiallisten, Klebstoffarten, Farbsysteme und Beschichtungsdaten, die für die Klassenbewertung benötigt werden
- Interne Tests durchführen: Einige Hersteller können vorläufige Recyclingfähigkeitstests durchführen oder externe Labore beauftragen
- Muster für Bewertungen bereitstellen: Verpackungsmuster liefern, wenn der Markeninhaber unabhängige Labortests benötigt
3. PFAS-Compliance
- PFAS-Materialien eliminieren: Ab dem 12. August 2026 PFAS-haltige Druckfarben, Beschichtungen oder Verarbeitungsmaterialien durch PFAS-freie Alternativen ersetzen
- Zulieferer-Inputs überprüfen: Lieferanten von Druckfarben, Klebstoffen und Rohstoffen auf PFAS-Gehalt auditieren
- Änderungen kommunizieren: Markeninhaber über Materialsubstitutionen informieren, die die Recyclingfähigkeit oder Leistung beeinträchtigen könnten
4. Schwermetall-Compliance
- Farben und Beschichtungen testen:Überprüfen, dass alle Druckfarben, UV-Lacke und Oberflächenbehandlungen die PPWR-Schwermetallgrenzwerte einhalten (Pb, Hg, Cd < 50 mg/kg; Cr(VI) < 0,5 mg/kg)
- Konforme Materialien beschaffen: Mit Farb- und Klebstofflieferanten zusammenarbeiten, um PPWR-Compliance sicherzustellen
5. Beratung zum recyclinggerechten Design
- Zur Klassenoptimierung beraten: Designänderungen empfehlen (Mono-Material, Entfernung von Etiketten, vereinfachte Klebstoffe) zur Verbesserung der Recyclingfähigkeitsklasse
- Design for Recycling (DFR) unterstützen: Marken dabei helfen zu verstehen, welche Designentscheidungen zu höheren Klassen führen
Die Übergabe der Konformitätserklärung (DoC): Kritische Schnittstelle zwischen Marken und Druckern
Die Konformitätserklärung ist der kritische Übergabepunkt, an dem Markeninhaber und Verpackungshersteller aufeinander abgestimmt sein müssen. So funktioniert der Prozess in der Regel:
Schrittweiser DoC-Prozess
| Schritt | Verantwortung | Maßnahme | Zeitrahmen |
|---|---|---|---|
| 1. Design & Spezifikation | Markeninhaber | Verpackungsdesign, Materialien, Gewicht, Verwendungszweck, SKU spezifizieren | Vor der Produktion |
| 2. Datenanforderung an Lieferanten | Markeninhaber | Materialspezifikationen, Gefahrstoffdaten, PFAS-Status vom Hersteller anfordern | Vor Produktionsmustern |
| 3. Datenbereitstellung | Hersteller | Zusammensetzungsdaten, Sicherheitszertifizierungen, Prüfberichte zu Schwermetallen und PFAS bereitstellen | Vor der Produktion |
| 4. Mustereinreichung | Hersteller (oder Marke) | Produktionsmuster an unabhängiges Labor oder Bewertungstool zur Recyclingfähigkeitseinstufung übergeben | Vor der Serienproduktion |
| 5. Klassenbewertung | Dritte Partei (oder Marke) | Labor oder Bewertungstool evaluiert Materialien und vergibt Anhang-II-Tabelle-3-Klasse | 2–4 Wochen pro SKU |
| 6. DoC-Entwurf | Markeninhaber | Alle Daten (Klasse, Materialzusammensetzung, Gefahrstoffwerte, PFAS-Status, Rezyklatanteil) in formelle DoC zusammenfassen | Vor Marktplatzierung |
| 7. DoC-Genehmigung & Einreichung | Markeninhaber | DoC unterschreiben und einreichen; Unterlagen 5 Jahre aufbewahren; auf Anfrage an Behörden übermitteln | Vor Marktplatzierung |
| 8. DPP-Aktivierung (nach 12. Aug. 2028) | Markeninhaber | DoC-Daten in DPP-Datenbank hochladen; QR-Codes auf Verpackungen zuweisen | Bis 12. August 2028 |
Häufige Fehlerquellen bei der Übergabe
Die Übergabe von der Marke zum Drucker birgt potenzielle Missverständnisse, die die Compliance verzögern:
Problem 1: Unvollständige Materialdaten von Lieferanten
Problem: Viele Verpackungshersteller verfügen nicht über detaillierte chemische Zusammensetzungsdaten, insbesondere für Spezialfarben oder Beschichtungen. Sie liefern möglicherweise nur eine Materialliste ohne Gefahrstoffkonzentrationen.
Lösung:
- Markeninhaber sollten ein PPWR-Datenanforderungsformular in Bestellungen aufnehmen, das Lieferanten verpflichtet, Folgendes bereitzustellen:
- Vollständige Materialzusammensetzungsliste (% nach Gewicht)
- Gefahrstoff-Prüfberichte (Laborzertifizierung für Pb, Hg, Cd, Cr(VI))
- PFAS-Erklärung (unterzeichnete Zertifizierung)
- Rezyklatanteil-Dokumentation
Problem 2: Uneinigkeit bei der Recyclingfähigkeitsklasse
Problem: Ein Markeninhaber verwendet ein Bewertungstool und erhält Klasse B, während der Drucker auf Basis einer anderen Bewertungsmethodik glaubt, dieselbe Verpackung sollte Klasse A erhalten.
Lösung:
- In der Bestellung festlegen, welche Bewertungsmethodik verwendet wird (z. B. „PPWR Connect-Bewertung" oder „unabhängige Labortests nach EN-Normen")
- Bewertungsmethodik vor der Produktion mit dem Lieferanten teilen, um Überraschungen zu vermeiden
- Bei Meinungsverschiedenheiten eine zweite unabhängige Bewertung zur Klärung durchführen
Problem 3: Spätes Erkennen von PFAS- oder Schwermetall-Verstößen
Problem: Ein Drucker verwendet eine Farbe oder Beschichtung, die er für PFAS-frei hält, aber Tests 3 Monate vor dem Stichtag 12. August 2026 ergeben eine PFAS-Kontamination. Keine Zeit zum Lieferantenwechsel.
Lösung:
- Lieferanten jetzt vorab auditieren. Nicht bis 2026 warten. PFAS- und Schwermetall-Zertifizierungen von allen Farb-, Klebstoff- und Beschichtungslieferanten sofort anfordern
- Unabhängige Tests durchführen, wenn die Lieferantendokumentation unzureichend ist (typischerweise €200–€500 pro Test)
- PFAS-freie Alternativen identifizieren und vorqualifizieren, bevor die Produktionsabhängigkeit eintritt
Problem 4: Widersprüchliche Rezyklatanteil-Angaben
Problem: Ein Drucker behauptet, die Verpackung enthalte 30 % Rezyklat, aber bei der DoC-Vorbereitung stellt der Markeninhaber fest, dass die Dokumentation des Rohstofflieferanten nur 20 % Rezyklatanteil ausweist. Die Diskrepanz erzeugt ein Compliance-Risiko.
Lösung:
- Eine Nachverfolgungskette für den Rezyklatanteil vom Rohstofflieferanten → Drucker → Markeninhaber etablieren
- Lieferanten verpflichten, Zertifizierungsdokumente (z. B. ISO 14021 oder vergleichbar) für Rezyklatanteil-Angaben vorzulegen
Haftung und Strafen: Wer zahlt, wenn etwas schiefgeht?
Unter der PPWR können Strafen empfindlich sein und gelten in verschiedenen Szenarien sowohl für Markeninhaber als auch für Hersteller:
Haftung des Markeninhabers
Die Haupthaftung liegt beim Markeninhaber. Gemäß Artikel 8(5) der PPWR ist der Markeninhaber (als Person, die Verpackungen auf den Markt bringt) für die Konformitätserklärung verantwortlich.
Strafen, wenn der Markeninhaber eine falsche oder unvollständige DoC einreicht:
- Strafe pro Verpackung: Bis zu €30.000 pro nicht konformer Verpackung bei der Marktüberwachung
- Umsatzbasierte Strafe: Bis zu 4 % des jährlichen EU-Umsatzes (je nachdem was höher ist)
- Marktzugangsverweigerung: Behörden können jede zukünftige Marktplatzierung untersagen
- Strafrechtliche Haftung: In einigen Mitgliedstaaten können falsche Erklärungen strafrechtliche Konsequenzen haben
Haftung des Herstellers/Druckers
Hersteller haften für die Material-Compliance — sie müssen sicherstellen, dass sie keine Verpackungen mit PFAS, überhöhten Schwermetallwerten oder ungenauen Materialdaten liefern.
Strafen, wenn ein Hersteller nicht konforme Materialien liefert:
- Vertragliche Haftung: Der Markeninhaber kann Schadensersatz wegen Verletzung des Liefervertrags geltend machen
- Direkte behördliche Strafen: Wenn Behörden die Nichteinhaltung auf den Hersteller zurückführen (z. B. nicht deklarierte PFAS-Farbe), drohen dem Hersteller Bußgelder
- Rückrufkosten: Wenn Verpackungen vom Markt genommen werden müssen, kann der Hersteller für die Kosten des Ersatzmaterials haftbar sein
Wichtig: Ein Markeninhaber kann sich der Haftung nicht vollständig entziehen, indem er behauptet: „Mein Lieferant hat die Daten nicht geliefert." Behörden erwarten, dass Marken eine Sorgfaltsprüfung durchführen. Wenn ein Markeninhaber eine DoC auf Basis von Lieferantendaten einreicht, die er nie überprüft hat, und diese Daten falsch sind, haftet der Markeninhaber dennoch.
Vertragliche Empfehlungen: Schutz für beide Parteien
Um Konflikte zu vermeiden und Verantwortlichkeiten zu klären, sollten Markeninhaber und Verpackungshersteller spezifische PPWR-Klauseln in Lieferverträge aufnehmen:
Für Markeninhaber (in Bestellungen aufzunehmen)
- „Materialspezifikation und Compliance": Der Lieferant gewährleistet, dass alle Materialien, Farben, Klebstoffe und Beschichtungen den PPWR-Artikel 5 (Gefahrstoffgrenzwerte) einhalten und PFAS-frei sind (Artikel 6(2))
- „Datenbereitstellung": Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb von 15 Tagen nach Bestellung vollständige Materialzusammensetzungsdaten, Gefahrstoff-Prüfberichte (laborzertifiziert), PFAS-Erklärung und Rezyklatanteil-Dokumentation bereitzustellen
- „Unterstützung bei Recyclingfähigkeitsbewertung": Der Lieferant stellt Verpackungsmuster und technische Unterstützung für die Klassenbewertung durch Dritte auf Kosten des Lieferanten bereit, wenn die Bewertung ungünstig ausfällt (Klasse C oder niedriger)
- „Recht auf Prüfung": Der Markeninhaber behält sich das Recht vor, unabhängige Laborprüfungen der Gefahrstoffe auf Kosten des Lieferanten durchzuführen, wenn die vom Lieferanten bereitgestellten Daten angezweifelt werden
- „Freistellung": Der Lieferant stellt den Markeninhaber von allen behördlichen Strafen frei, die aus nicht konformen, vom Hersteller gelieferten Materialien resultieren
Für Hersteller (um Ihre Verpflichtungen zu verstehen)
- Alle Materialeingänge dokumentieren: Eine detaillierte Materialsicherheitsdatenbank pflegen, einschließlich Analysezertifikaten (COAs) aller Farb-, Klebstoff- und Beschichtungslieferanten
- Lieferantenaudits durchführen: Alle Materiallieferanten für PFAS- und Schwermetall-Compliance vorqualifizieren; Zertifizierungen verlangen
- Proaktiv kommunizieren: Materialdaten ohne Verzögerung bereitstellen; nicht auf Anfragen warten
- Substitutionen planen: PFAS-freie Farbrezepturen, Klebstoffe und Beschichtungen vor dem 12. August 2026 entwickeln
Zeitplan: Kritische Fristen für Marken und Drucker
| Datum | Maßnahmen Markeninhaber | Maßnahmen Drucker/Hersteller |
|---|---|---|
| Jetzt – Juni 2026 | Alle Verpackungslieferanten auditieren; PPWR-Compliance-Daten anfordern; Materialinventar erstellen; Recyclingfähigkeits- bewertungen beginnen | Farb-, Klebstoff- und Beschichtungslieferanten auf PFAS- und Schwermetall-Compliance vorab auditieren; PFAS-freie Alternativen entwickeln; Materialdatenpakete vorbereiten |
| Juni – 11. Aug. 2026 | Klassenbewertungen abschließen; DoC für alle SKUs finalisieren; Bestellungen anpassen, um PFAS-freie Materialien bis 12. Aug. sicherzustellen | Umstellung auf PFAS-freie Farben/Beschichtungen/Klebstoffe abschließen; Abschlusstests durchführen; aktualisierte Materialerklärungen bereitstellen |
| 12. Aug. 2026 | Allgemeine Anwendung der PPWR; DoCs einreichen; sicherstellen, dass alle neuen Verpackungen PFAS-frei sind, eine zugewiesene Klasse haben und Erklärungsdaten enthalten | Alle hergestellten Produkte müssen PFAS-frei sein; alle Materialien müssen Schwermetallgrenzwerte einhalten |
| 12. Aug. 2028 | DPPs aktivieren; QR-Codes zuweisen; Verpackungsdaten in EU-Datenbank hochladen | Weiterhin Materialdaten bereitstellen; Markeninhaber bei DPP-Informationen unterstützen |
| 1. Jan. 2030 | Alle Verpackungen unterhalb der Klasse-C-Schwelle vom Markt nehmen; Rezyklatanteil-Mindestanteile sicherstellen (PET 30 % usw.) | Produkte mit nicht konformer Verpackung umgestalten oder einstellen; Recyclingmaterial beschaffen |
Best Practices für die Zusammenarbeit
- Früh beginnen: Nicht bis 2026 warten. Materialsubstitutionen und Designänderungen dauern 6–12 Monate
- Schriftliche Vereinbarungen verwenden: PPWR-Verantwortlichkeiten in Bestellungen und Lieferverträgen definieren
- Bewertungsmethodik teilen: Vorab vereinbaren, wie die Recyclingfähigkeit bewertet wird, um Klassenstreitigkeiten zu vermeiden
- Gemeinsame Tests durchführen: Bei kritischen SKUs Proben gemeinsam an unabhängige Labore senden, um Übereinstimmung sicherzustellen
- Transparenz wahren: Beide Parteien sollten offen über Materialbeschaffung, Lieferantenwechsel und Compliance-Herausforderungen sein
- DPP-Implementierung planen: Jetzt mit dem Design von DPP-Workflows und Datenaustausch-Mechanismen beginnen, vor dem Stichtag 12. August 2028
- Regulatorische Updates verfolgen: Die PPWR wird weiterhin durch delegierte Rechtsakte und Leitfäden detailliert. Offizielle Quellen und Branchenupdates abonnieren
Fazit: Marken und Drucker müssen zusammenarbeiten oder scheitern
Der PPWR-Erfolg hängt von nahtloser Zusammenarbeit zwischen Markeninhabern und Verpackungsherstellern ab. Markeninhaber können die Verantwortung nicht einfach an Lieferanten weitergeben; sie sind Eigentümer der Konformitätserklärung und tragen das primäre rechtliche Risiko. Hersteller können sich nicht hinter „Vertraulichkeit" verstecken oder unvollständige Materialdaten liefern; Behörden erwarten Lieferkettentransparenz.
Es steht viel auf dem Spiel: Strafen erreichen €30.000 pro nicht konformer Verpackung oder 4 % des EU-Umsatzes. Eine Marktzugangsverweigerung kann eine Marke über Nacht zerstören. Der Stichtag 12. August 2026 liegt weniger als 18 Monate entfernt, und Verpackungsumgestaltungen brauchen Zeit.
Aktionsplan:
- Marken: Lieferanten jetzt auditieren; PPWR-Daten anfordern; bei Bedarf unabhängige Tests durchführen; allen SKUs Klassen zuweisen; DoCs entwerfen
- Drucker: Materiallieferanten vorqualifizieren; PFAS-freie Alternativen entwickeln; Materialdatenpakete vorbereiten; proaktiv bei Bewertungen des Markenpartners unterstützen
- Beide: Vertragliche Klarheit schaffen; DPP-Implementierung planen; regulatorische Updates verfolgen; Compliance-Experten einschalten
Die Unternehmen, die jetzt handeln, werden die PPWR erfolgreich meistern. Diejenigen, die zögern, werden mit Strafen, Marktzugangsverweigerung und Markenschaden konfrontiert sein. Es gibt keine Zeit zu verlieren.