Warum eine Vorlage nicht die Arbeit ist
Die Erklärung gilt je Verpackungseinheit, nicht je Unternehmen und nicht je Produktlinie. Ein Portfolio aus 300 Artikeln in vier Märkten sind 300 Erklärungen, jede mit eigener technischer Dokumentation, jede neu auszustellen, wenn ein Lieferant ein Harz tauscht oder sich eine Klasse verschiebt. Das Dokument ist kurz; die Pflege nicht.
Vorlage und erzeugte Erklärung sind dasselbe Dokument
Unsere kostenlose Anhang-VIII-Vorlage und die vom Produkt exportierte Erklärung werden aus derselben Quelle und denselben Bausteinen gerendert — ein Test lässt unseren Build scheitern, wenn eine Überschrift nur auf einer Seite abweicht. Es ist also keine Wahl zwischen zwei Formaten: Die Vorlage ist die leere Fassung dessen, was die Software füllt, versioniert und aufbewahrt.
Was die Erklärung enthält
- Nummer der Erklärung
- Name und Anschrift des Herstellers
- Bevollmächtigter (Artikel 17) — sofern zutreffend
- Verantwortung
- Gegenstand der Erklärung
- Konformitätsaussage
- Harmonisierte Normen oder gemeinsame technische Spezifikationen
- Notifizierte Stelle — sofern zutreffend
- Zusätzliche Angaben
Die nummerierte Struktur stammt aus Anhang VIII der Verordnung. Beibehalten — das ist es, was ein Prüfer liest.
Word-Vorlage oder erzeugt und gepflegt
| Word-Vorlage | PPWR Connect |
|---|---|
| Ein Dokument, von Hand ausgefüllt | Eine je Verpackungseinheit, aus Ihren Daten gefüllt |
| Neu getippt, wenn ein Material wechselt | Neu ausgestellt und versioniert, wenn sich Daten ändern |
| Aufbewahrung in einer Tabelle verfolgt | Fünfjährige Aufbewahrung je Einheit verfolgt |
| Technische Dokumentation liegt anderswo | Technische Dokumentation an der Einheit hinterlegt |
| Kostenlos, und sie gehört Ihnen | Vorschau kostenlos, Export ab 29 € im Monat |
Fragen, die uns wirklich erreichen
Eine Erklärung je Artikel oder je Unternehmen?
Je Verpackungseinheit. Die Erklärung bescheinigt, dass eine bestimmte Einheit die grundlegenden Anforderungen erfüllt: Ein Portfolio aus 300 Einheiten sind also 300 Erklärungen, jede mit eigener technischer Dokumentation.
Wer unterschreibt?
Der Hersteller oder ein durch schriftliches Mandat nach Artikel 17 bestellter Bevollmächtigter. Die Unterschrift trägt die Verantwortung — eine benannte Person, keine Abteilung.
Wie lange aufbewahren?
Fünf Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen dieser Verpackung — Erklärung und stützende technische Dokumentation, beide für die Marktüberwachungsbehörden verfügbar.
In welcher Sprache?
In der Sprache oder den Sprachen, die der Mitgliedstaat des Inverkehrbringens verlangt. Ein Portfolio in vier Märkten kann dieselbe Erklärung daher in mehreren Sprachen erfordern.
Zuerst die leere Vorlage?
Nehmen Sie das Anhang-VIII-Modell, Feld für Feld, mit den Hinweisen. Kommen Sie wieder, wenn das Abtippen weh tut.